AGB
ALLGEMEINES, GELTUNGSBEREICH
Die hier dargestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für jegliche Geschäftsbeziehungen zwischen Kundinnen und dem Unternehmen. Die AGB gelten ausschließlich. Andere, abweichende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn das Unternehmen diesen ausdrücklich zugestimmt hat. Bei Zustandekommen eines Termins zwischen Kundin und dem Unternehmen (per Telefon, Social Media oder per E-Mail) treten die AGB des Unternehmens automatisch in Kraft. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung. Ke'aloha PMU, vertreten durch Jessica Lieberam behält sich Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Es gelten die bei Vertragsabschluss aktuellen (auf der Website) angegebenen Preise. Für den Fall von Vergünstigungen gilt der angebotene Preis auf das Angebot befristet. Erbrachte Dienstleistungen sind direkt nach der Behandlung und in den Geschäftsräumen zu begleichen, insofern dies nicht anderes vereinbart wurde. Mit Auftragserteilung werden diese Bedingungen anerkannt und finden Geltung.
TERMINE, BEHANDLUNGEN, BERATUNGEN
Es werden ausschließlich geschäftsfähige Personen ab 18 Jahren behandelt. Vereinbarte Termine sind verbindlich. Die Behandlungsdauer sowie der Behandlungsumfang richtet sich nach der vorherigen und individuellen Absprache und Beratung. Ich gebe Empfehlungen zur Behandlung, die Entscheidung über die Art der Behandlung treffen die Kundinnen. Damit möglichst keine Wartezeiten für den Kunden entstehen, ist der Zeitraum für die Behandlung sorgfältig geplant. Bis zu 2 Tagen / 48 Stunden vorher können Termine kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Da es nicht immer möglich ist, kurzfristig abgesagte Termine neu zu besetzen, muss ich bei Absagen oder Verschiebungen ab 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin für die Behandlung, eine Ausfallentschädigung von 20 % des Behandlungspreises berechnen.
TERMINVERZUG ODER STORNIERUNG
Kann aus für mich nicht zu vertretenden Gründen oder höherer Gewalt ein Termin nicht eingehalten werden, werden Kundinnen umgehend in Kenntnis gesetzt, sofern die hinterlegten Adress- und Kontaktdaten eine zeitnahe Kontaktaufnahme ermöglichen. Ke'aloha PMU ist in diesem Fall berechtigt, den Termin kurzfristig zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt. Bei Nichterscheinen der Kundin zum vereinbarten Behandlungstermin ohne vorherige Absage mindestens 24 Stunden vorher, ist das Unternehmen berechtigt, der Kundin den nicht rechtzeitig abgesagten Termin gemäß § 615 BGB in Rechnung zu stellen. Ein Anspruch auf Ersatzleistung seitens der Kundin besteht dann nicht. Bei Verspätungen der Kundin zum vereinbarten Termin, besteht nur während der vereinbarten Behandlungsdauer Anspruch auf Leistungserbringung seitens des Unternehmens. Sollte die Behandlungsdauer aufgrund eines nachfolgenden Termins pünktlich beendet werden müssen, ist Ke'aloha PMU berechtigt den vollen Behandlungspreis in Rechnung zu stellen. Bitte stornieren Sie Ihren Termin bis 24h vor Behandlungsbeginn. Sie erhalten eine mündliche oder schriftliche Stornierungsbestätigung . Erfolgt eine kurzfristigere Absage erheben ich eine Ausfallgebühr von 80% des Behandlungspreises. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin, stelle ich nicht wahrgenommene Termine in voller Höhe in Rechnung gestellt.
GEWÄHRLEISTUNG
Während der Behandlung werden, individuell den Bedürfnissen des jeweiligen Hautbildes entsprechend, Produkte eingesetzt. Es kann keine Garantie bezüglich auf Verträglichkeit und Erfolg gegeben werden. Dies trifft vor allem dann zu, wenn Fragen im Vorgespräch seitens der Kundin nicht ausreichend oder nicht wahrheitsgemäß beantwortet worden sind. Kundinnen haben offensichtliche Behandlungsmängel binnen 10 Kalendertagen, nachdem der Mangel erkannt worden ist, anzuzeigen. Anderenfalls sind Gewährleistungsansprüche nichtig. Mängelanzeigen der Kundin müssen zu ihrer Wirksamkeit in Schriftform erfolgen. Des Weiteren richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern trotz fachkundiger Anwendung meinerseits, Folgeschäden nach der Behandlung auftreten, die darauf zurückzuführen sind, dass eine Kundin Ausschlussgründe verschweigt, bin ich von jeder Haftung freigestellt. Selbes gilt für Schäden, die dadurch entstehen, weil ein Ausschlussgrund dem Kunden selbst nicht bekannt und für uns nicht erkennbar war. Bekannte Beschwerden wie Allergien, körperliche Einschränkungen, eine druckempfindliche Haut, Schwangerschaft oder anderes muss mir vor der Behandlung mitgeteilt werden.
HAFTUNG
Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen nach Ablauf von drei Monaten nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Behandlung, sofern die Ansprüche nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht wurden. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Alle Schadensersatzansprüche verjähren nach einem Jahr nach ihrer Entstehung. Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung gilt dies nicht. Die Haftung des Unternehmens sowie die der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundinnen vertrauen dürfen. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz sowie bei sonstiger gesetzlicher Haftung der Garantie oder Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Den Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so kann die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.